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Darf man in Bars eigentlich Tabakerhitzer benutzen?

Tabakerhitzer in der Bar: Rechtlich eine Grauzone. Wir erklären, was das Nichtraucherschutzgesetz sagt, welche Rolle das Hausrecht spielt und was in Ihrem Bundesland gilt.

Wer einen Tabakerhitzer wie IQOS oder Glo in der Hand hält und die Bar betritt, steht vor einer Frage, die in Deutschland rechtlich erstaunlich komplex ist: Darf man in Bars eigentlich Tabakerhitzer benutzen — und was passiert, wenn man es trotzdem tut? Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die längere Antwort erklärt, warum.

Tabakerhitzer in der Gastronomie: Die rechtliche Grundlage

Wer die Frage klären möchte, darf man in Bars Tabakerhitzer benutzen, muss zunächst verstehen, auf welchem rechtlichen Fundament das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland steht. Und genau hier beginnt die Komplexität: In Deutschland gibt es kein einheitliches Bundesgesetz, das den Nichtraucherschutz in der Gastronomie abschließend regelt. Stattdessen haben die einzelnen Bundesländer seit der föderalen Neuregelung ab 2007 eigene Landesnichtraucherschutzgesetze (LNiSchG) erlassen — mit teils erheblichen Unterschieden.

Der entscheidende Punkt für Tabakerhitzer liegt in der Definition des Rauchens. Die meisten Landesnichtraucherschutzgesetze beziehen sich auf das Verbrennen von Tabak, also die klassische Verbrennungszigarette. Tabakerhitzer hingegen verbrennen den Tabak nicht — sie erhitzen ihn auf rund 300–350 Grad Celsius, was deutlich unter der Verbrennungstemperatur von etwa 600–900 Grad bei einer klassischen Zigarette liegt. Dabei entsteht kein Rauch im eigentlichen Sinne, sondern ein Aerosol aus Wasserdampf, Nikotin und aromatischen Verbindungen.

Das bedeutet: In zahlreichen Bundesländern sind Tabakerhitzer vom gesetzlichen Wortlaut des Rauchverbots formal nicht erfasst. Ob das in der Praxis auch bedeutet, dass man sie ungestört in einer Bar nutzen darf, ist jedoch eine andere Frage — denn das Hausrecht des Gastronomen wirkt unabhängig vom Gesetz.

Wer sich grundsätzlich fragt, wie sich solche Geräte von klassischen Dampfern unterscheiden, findet auf vapefanaticz.de eine ausführliche Einführung in das Thema Vaporizer.

Unterschied zwischen Rauchen, Dampfen und Erhitzen im Gesetz

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz von 2021 hat die steuerliche Behandlung von erhitztem Tabak neu geregelt — und dabei indirekt auch seine rechtliche Einordnung mitgeprägt. Erhitzter Tabak gilt seitdem als eigene Produktkategorie, die zwischen klassischen Zigaretten und E-Zigaretten (die nikotinhaltige Liquids verdampfen) eingeordnet wird.

Für die Gastronomie ergibt sich daraus folgende Unterscheidung:

  • Klassische Zigarette: Verbrennung bei 600–900 °C, Entstehung von Tabakrauch — bundesweit verboten in geschlossenen Gaststätten.
  • Tabakerhitzer (IQOS, Glo, Lil Solid): Erhitzung auf 300–350 °C, kein Verbrennungsrauch, Aerosolbildung — rechtliche Grauzone in den meisten LNiSchG.
  • E-Zigarette: Keine Tabaksubstanz, Verdampfung von Liquid — ebenfalls Grauzone, aber andere steuerliche und produktrechtliche Einordnung.

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz behandelt Tabakerhitzer und E-Zigaretten separat von Verbrennungsprodukten, was die unterschiedliche rechtliche Behandlung auch im Kontext des Nichtraucherschutzes unterstreicht. Allerdings: Nur weil eine Produktkategorie steuerlich eigenständig definiert wird, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Nichtraucherschutzgesetz — das womöglich aus dem Jahr 2008 stammt — diese neue Kategorie bereits berücksichtigt.

Kurzum: Die meisten LNiSchG haben diese Differenzierung noch nicht legislativ nachvollzogen. Das schafft Spielraum — aber auch Unsicherheit. Wer die technischen Hintergründe des Dampfens besser verstehen möchte, findet auf dieser Seite einen hilfreichen Artikel zum Thema Dampfen verstehen und die Grundlagen der E-Zigarette.

Temperaturen im Vergleich:

  • Klassische Zigarette: 600–900 °C (Verbrennung)
  • Tabakerhitzer IQOS: ca. 350 °C (Erhitzung, kein Rauch)
  • E-Zigarette: ca. 100–200 °C (Verdampfung von Liquid)

Das Hausrecht: Warum der Wirt das letzte Wort hat

Selbst wenn das Landesnichtraucherschutzgesetz Tabakerhitzer formal nicht unter das Rauchverbot fasst, bleibt eine übergeordnete Rechtsnorm in der Praxis entscheidend: das Hausrecht. Jeder Gastronom hat das Recht, in seinem Betrieb Nutzungsregeln festzulegen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Konkret bedeutet das: Ein Barbesitzer in Hamburg darf die Nutzung von IQOS in seinem Lokal verbieten, auch wenn das hamburgische Nichtraucherschutzgesetz diese Geräte nicht explizit untersagt. Umgekehrt kann ein Wirt in einem Bundesland, das Tabakerhitzer ausdrücklich unter das Rauchverbot fasst, keine Ausnahme für einzelne Gäste schaffen — das Gesetz hat hier Vorrang.

Das Hausrecht gilt in die andere Richtung ebenso: Manche Gastronomen erlauben Tabakerhitzer an bestimmten Bereichen, etwa an der Bar oder in abgetrennten Zonen. Diese Entscheidung liegt ausschließlich beim Betreiber.

Der Wirt entscheidet. Das Gesetz setzt den Rahmen — innerhalb dieses Rahmens gilt die Hausordnung des Gastronomen, nicht die persönliche Einschätzung des Gastes.

In der Praxis empfiehlt sich daher eine klare Kommunikation: Wer unsicher ist, fragt beim Servicepersonal nach, bevor er ein Tabakerhitzer-Stäbchen einlegt. Das vermeidet unangenehme Situationen und signalisiert gleichzeitig Respekt gegenüber anderen Gästen.

Ein weiterer praktischer Aspekt betrifft die Haftung: Verstößt ein Gast gegen die Hausordnung oder das Rauchverbot, kann der Wirt ihn des Hauses verweisen. Bei einem tatsächlichen Gesetzesverstoß — also dem Rauchen einer herkömmlichen Zigarette in einem schutzwürdigen Bereich — drohen dem Gast Bußgelder, in manchen Bundesländern bis zu 1.000 Euro, dem Gastronomen als Verantwortlichem sogar mehr.

Für Tabakerhitzer in der rechtlichen Grauzone gilt: Ein Bußgeld nach dem LNiSchG greift nur dann, wenn das Gerät ausdrücklich vom Gesetz erfasst wird — was derzeit in den wenigsten Bundesländern eindeutig der Fall ist.

Bundesländer-Check: Wo Tabakerhitzer in Bars erlaubt sind

Da das Rauchverbot in der Gastronomie Ländersache ist, lohnt ein kurzer Blick auf die regionalen Unterschiede. Die Regelungen variieren erheblich:

Bayern gilt als eines der strengsten Bundesländer im Nichtraucherschutz. Das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz (BayGSG) wurde nach dem Volksentscheid 2010 deutlich verschärft und enthält seit einer Novellierung auch Regelungen, die Tabakerhitzer und E-Zigaretten in geschlossenen Gaststätten einschließen können — die Auslegung ist allerdings nicht einheitlich.

Nordrhein-Westfalen und Berlin hingegen haben Gesetze, die sich stärker am klassischen Rauchbegriff orientieren und Tabakerhitzer nur dann erfassen, wenn deren Aerosol ausdrücklich als “tabakrauchähnlich” eingestuft wird. Hier ist die Nutzung in Bars faktisch seltener untersagt — solange kein explizites Hausverbot besteht.

Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen liegen in der Mitte: Die LNiSchG dieser Länder schweigen zur spezifischen Frage der Tabakerhitzer oder lassen Interpretationsspielraum. Gastronomen sind hier faktisch in der Pflicht, selbst Klarheit zu schaffen.

Einig sind sich alle Bundesländer in einem Punkt: Im Außenbereich einer Bar — also auf einer Terrasse ohne vollständige Überdachung oder Seitenwände — gilt das Rauchverbot für geschlossene Räume in der Regel nicht. Dort ist die Nutzung von Tabakerhitzern üblicherweise unproblematisch, sofern das Hausrecht nichts anderes bestimmt.

Wer regelmäßig in unterschiedlichen Städten unterwegs ist und dort auch in der Gastronomie seinen Genuss nicht missen möchte, sollte sich kurz mit den lokalen Gegebenheiten vertraut machen — und im Zweifel immer höflich nachfragen.

Mehr zum Vaping-Lifestyle und den relevanten Themen rund um Vapen und Rauchen findet sich in dieser Rubrik.

Knigge für Tabakerhitzer-Nutzer in der Öffentlichkeit

Jenseits der rechtlichen Frage stellt sich eine Frage der Etikette. Auch wenn das Gerät formal erlaubt sein mag, erzeugt ein Tabakerhitzer in der Bar Aerosolwolken, einen charakteristischen Geruch und manchmal auch Irritation bei Tischnachbarn — besonders dann, wenn diese das Gerät nicht kennen und die sichtbare Dampfwolke schlicht als “Rauchen drin” interpretieren.

Einige praktische Regeln für den respektvollen Umgang in der Gastronomie:

Erstens: Fragen kostet nichts. Ein kurzer Satz an den Kellner — “Darf ich hier kurz meinen Tabakerhitzer benutzen?” — klärt die Situation in Sekunden und signalisiert Rücksichtnahme.

Zweitens: Abstand halten. Selbst wenn das Aerosol eines Tabakerhitzers weniger Schadstoffe als Zigarettenrauch enthält, empfinden viele Menschen jeden Rauch oder Dampf in der Nähe als störend. In einer vollen Bar empfiehlt sich die Nutzung in Randbereichen oder nahe einer Belüftung.

Drittens: Keine Grundsatzdiskussionen. Wer gebeten wird, das Gerät wegzustecken, sollte das ohne Verweis auf Paragraphen tun. “Das ist kein Rauchen, das ist erlaubt” mag rechtlich stimmen — in der sozialen Situation hilft es selten.

Viertens: Auf Kinder und Schwangere achten. Auch wenn die Gesundheitsforschung zu Tabakerhitzern noch nicht abgeschlossen ist, sollte in deren Nähe grundsätzlich auf die Nutzung verzichtet werden.

Letztlich ist die Frage, ob man in Bars Tabakerhitzer benutzen darf, auch eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme — unabhängig davon, was das Gesetz gerade erlaubt oder offen lässt. Wer mehr über den Lifestyle rund um Dampfen und Genuss erfahren möchte, findet hier inspirierende Beiträge.

Häufige Fragen (FAQ)

Fällt der Tabakerhitzer unter das Nichtraucherschutzgesetz?
In den meisten Bundesländern fallen Tabakerhitzer nicht eindeutig unter das gesetzliche Rauchverbot, da die Landesnichtraucherschutzgesetze auf die Verbrennung von Tabak abzielen. Tabakerhitzer verbrennen den Tabak jedoch nicht, sondern erhitzen ihn nur auf ca. 350 °C. Eine abschließende gesetzliche Klärung fehlt in vielen Ländern noch.
Darf der Wirt die Nutzung von IQOS oder Glo in der Bar verbieten?
Ja, unbedingt. Das Hausrecht des Gastronomen erlaubt ihm, die Nutzung von Tabakerhitzern in seinem Betrieb zu untersagen — unabhängig davon, was das Landesnichtraucherschutzgesetz sagt. Umgekehrt kann ein Wirt die Nutzung auch gezielt erlauben, sofern das Gesetz es nicht ausdrücklich verbietet.
Gibt es Bußgelder für das Nutzen von Tabakerhitzern in Rauchverbotszonen?
Nur dann, wenn das jeweilige Landesnichtraucherschutzgesetz Tabakerhitzer ausdrücklich einschließt — was derzeit in den wenigsten Bundesländern eindeutig der Fall ist. In Bayern ist die Rechtslage strenger als in anderen Ländern. Bei einem Verstoß gegen das Hausrecht kann der Gast des Lokals verwiesen werden, ohne dass ein Bußgeld fällig wird.
Sind Tabakerhitzer in geschlossenen Räumen gesünder für Umstehende?
Tabakerhitzer erzeugen kein Verbrennungsrauch, sondern ein Aerosol. Studien zeigen, dass das Aerosol weniger Schadstoffe enthält als klassischer Zigarettenrauch. Dennoch enthält es Nikotin und andere Substanzen. Die Forschung zur Passivexposition durch Tabakerhitzer ist noch nicht abgeschlossen — Vorsicht in der Nähe von Kindern und Schwangeren ist angebracht.
Darf man Tabakerhitzer in Außenbereichen von Bars nutzen?
In aller Regel ja. Das gesetzliche Rauchverbot gilt für geschlossene Räume. Terrassen und Außenbereiche ohne vollständige Überdachung und geschlossene Seitenwände fallen typischerweise nicht darunter. Das Hausrecht gilt aber auch hier — fragen Sie im Zweifel beim Personal nach.

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